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Überfüllung des Tierheims und nachfolgender Stillstand

A.P.A.D. ist sich der prekären Situation der Hunde in Spanien aufgrund von der Nichtanwendung bestehender Gesetze und der Verantwortungslosigkeit sowohl von seiten der Gemeindeverwaltungen als auch von Privatpersonen bewusst.

 

Das Gesetz 4/94 de la Generalitat Valenciana Paragraph 18 schreibt vor:

Paragraph 18

Für die Aufnahme und Haltung von ausgesetzten Tieren verfügen die Rathäuser über spezielles Personal und angemessene Anlagen. Diesen Service kann man mit dem zuständigen autonomen Ministeramt oder mit den Tierschutzvereinen abschlieβen. In den Gemeinden, in denen es gesetzlich gegründete Tierschutzvereine gibt, und diese beantragen, die Verantwortung für Aufnahme, Pflege und Adoption oder Tötung ausgesetzter Tiere zu übernehmen, werden diese bevollmächtigt, diesen Service auszuüben und man stellt ihnen die zur Ausführung desselben notwendigen Mittel zur Verfügung.

 

Das heiβt, von seiten der Bürger müssen die Gemeindeverwaltungen, die diese Vorschriften nicht einhalten, unter Druck gesetzt werden; und Privatpersonen müssen Verantwortung übernehmen und direkt oder indirekt mitarbeiten.

A.     Direkt:

Mitarbeit bei Tierschutzvereinen ohne rassische Vorurteile oder Diskrimination von bestimmten Nationalitäten unter ihren Mitgliedern. Alle haben ein gemeinsames Ziel: Hunde zu retten.

B.     Indirekt:

Mit der Implantation eines Chips (Tierarzt) kann man seinem Hund das Leben retten, z.B. wenn er einen Unfall hat oder verloren geht, man trägt dazu bei, dass die Tierheime nicht mit nicht-identifizierbaren Hunden überfüllt werden und man vermeidet, im Falle, dass der Hund abhanden kommt, dass der Nachbar der gesetzliche Besitzer des Hundes wird, indem er dem Hund einen Chip auf seinen Namen einsetzen lässt.

Wir erinnern auch an die Sterilisation der Hündinnen, da – auch wenn der Besitzer selbst eine verantwortungsbewusste Person ist – er logischerweise nicht für die 7 oder 9 neuen Besitzer der Welpen, die seine Hündin haben kann, bürgen kann und dafür, was diese mit ihnen in den nächsten 10 Jahren machen werden. Eine Sterilisation kostet durchschnittlich 200 € und ist für das ganze Leben. Ein Wurf von 7 oder 8 Welpen kostet das Tierheim mit Impfungen, tierärztlicher Betreuung und Spezialfutter durchschnittlich mindestens 500 €. Multipliziert man diese Summe mit 2 Läufigkeiten einer Hündin im Jahr mit Welpen, sind es 1000 € jährlich, und dies multipliziert mit durchschnittlich 10 Lebensjahren einer Hündin sind 10.000 €. All dies, weil ein verantwortungsloser Besitzer sich 200 € gespart hat! Und wir sprechen hier nur von einer Hündin! Es gibt wesentlich mehr.

Die Überfüllung der Tierheime aufgrund der Verantwortungslosigkeit einiger Weniger hat zunächst das Ausbleiben von Adoptionen wegen der durch die Überfüllung erzeugte Gesundheitsschädlichkeit zur Folge, sowie Kämpfe unter den Hunden (mit Toten) aufgrund von fehlendem Lebensraum, ebenso wie die Einstellung von Sterilisationen, tierärztlichen Behandlungen und dringenden chirurgischen Eingriffen. Das Ergebnis ist dann die Schlieβung des Tierheims und die wahrscheinliche Tötung der Hunde als letztes Mittel.

Abschlieβend gesagt: wenn man nichts über Hunde weiβ, aber einen haben möchte, sollte man sich vorher bei den verschiedenen Fachleuten (Tierschutzvereine, Tierärzte, etc.) informieren.

  Fp 2007